Entsorgung von PV‑Modulen in Österreich – ein Überblick

1. Gesetzlicher Rahmen & Herstellerverantwortung

Seit dem 1. Juli 2014 unterliegen PV‑Module in Österreich der Elektroaltgeräteverordnung (EAG‑VO), die die EU‑WEEE‑Richtlinie umsetzt. Demnach gelten PV‑Module – auch bei privaten Hausinstallationen – als Gewerbeabfall und dürfen nicht über die kommunale Restmüllentsorgung entsorgt werden. 

Wichtig:

PV-Module gelten als Gewerbegeräte. Module müssen nicht von kommunalen Altstoffsammelzentren (ASZ, WSZ, Mistplatz etc.) übernommen werden, die für Bürger:innen (Letztverbraucher:innen) für Haushaltsgeräte gedacht sind.

Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung defekter Module ist derjenige, der PV-Module zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzt (Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer). Das betrifft somit einerseits österreichische Hersteller, andererseits aber auch Importeure/ Händler/befugte Gewerbetreibende (insb. Elektrotechniker), die aus dem Ausland PV-Module beziehen und in Österreich vertreiben.

Verantwortlich für Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung sind:

  • für Module VOR dem Stichtag 01.07.2014
    • Wird das defekte PV-Modul von einem Elektriker (unabhängig ob dieser auch der Inverkehrbringer bei Erstinstallation war) ausgetauscht dann muss dieser auch die Entsorgung vom defekten PV-Modul übernehmen. 
    • Wird die Anlage von einem Elektriker rückgebaut und keine neue errichtet dann liegt die Pflicht der Entsorgung beim Endkunden sprich dem PV-Anlagenbesitzer. 
  • für Module NACH dem Stichtag 01.07.2014:  Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer, die ihre PV-Module ab dem 1. Juli 2014 in Verkehr gesetzt haben, müssen die Module zumindest unentgeltlich zurücknehmen und für die Verwertung sorgen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist. Diese Rücknahmepflichten müssen vom Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer entweder selbst wahrgenommen werden oder können an ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem oder einen befugten Dienstleister übertragen werden.

2. Differenzierung Privat vs. Gewerbe & Pflichten

🔻 Privatpersonen

  • Privathaushalte haben in der Regel keine direkten Entsorgungskostenes sei denn, es handelt sich um eine Anlage,
    • die vor dem 1. Juli 2014 errichtet wurde und
    • ohne Austausch durch neue Module (z. B. bei vollständigem Rückbau) demontiert wird.
      In diesen Fällen kann die Entsorgungspflicht beim Anlagenbetreiber liegen.
  • Verantwortlich für die Entsorgung sind die Erstinverkehrbringer der Module – in der Praxis häufig jene Elektriker oder Installateure, die die Module ursprünglich geliefert und montiert haben.Diese sind gesetzlich verpflichtet, ein geeignetes Rücknahmesystem bereitzustellen oder sich einem solchen anzuschließen.

🔻 Unternehmen (gewerblicher Bereich) 

  • Bei gewerblichen PV-Anlagen liegt die Entsorgungsverantwortung häufig beim Betreiber, vor allem wenn:
    • die Module vor dem 1. Juli 2014 installiert wurden oder
    • die Entsorgungspflicht vertraglich auf den Anlagenbesitzer übertragen wird 
  • Viele Großhändler regeln in ihren AGBs, dass die Entsorgungspflicht vollständig auf den Käufer übergeht. Das bedeutet: Unternehmen tragen in der Praxis sehr häufig die Entsorgungskosten – inklusive Logistik, Abbau und Recycling.

WO und WIE (Annahmekriterien, Konditionen etc.) PV-Module abgegeben werden können, muss IM VORFELD (vor einer geplanten Entsorgung) MIT DEM HERSTELLER/ ERST-INVERKEHR-BRINGER abgeklärt werden!

3. Sammel- & Rücknahmesysteme

Ein Sammelsystem ist eine Organisation, bei der sich Hersteller, Importeure oder Händler registrieren können, um ihre gesetzliche Rücknahme- und Entsorgungspflicht für Elektroaltgeräte – wie PV-Module – zu erfüllen. Durch diese Entpflichtung überträgt der Hersteller die Verantwortung für Sammlung, Transport und Recycling an das Sammelsystem, etwa UFH, ERA oder ARA.

  • UFH (Umweltverband Haushalt und Gewerbe) betreibt ein Netzwerk von Sammelstellen und übernimmt behördliche Meldungen, Transport und Entsorgung.
  • ERA/ARA (Verwertungssysteme nach EAG/WEEE) bieten ebenfalls logistische und verwaltungstechnische Unterstützung

Wird ein defektes PV-Modul beispielsweise von einem Elektriker oder Händler zurückgenommen, übergibt dieser es an das jeweilige Sammelsystem. Dieses koordiniert dann über zertifizierte Partner in der Recyclingbranche die fachgerechte Demontage und Verwertung – je nach Zustand und Recyclingfähigkeit des Moduls.

Hier geht's zur aktuellen Übersicht der Sammelsysteme:

https://edm.gv.at/eras/registerabfrageEAGSystemeSearch.do

Fazit: Komplexe Entsorgung – klare Lösung

Die Entsorgungssituation für PV-Module in Österreich ist derzeit für viele Beteiligte – ob Privatkund:innen, Elektrikerbetriebe oder Unternehmen – kompliziert, schwer durchschaubar und oft mit versteckten Kosten verbunden. Wer ist verantwortlich? Wer organisiert was? Und wohin mit den Modulen?

Mit dem wachsenden Rücklauf an gebrauchten PV-Modulen – durch Repowering, Defekte oder altersbedingten Rückbau – wird dieses Thema in den kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen.

2nd Cycle bietet dafür eine ganzheitliche, praxisnahe Lösung:

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ermöglicht eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Verwertung – ganz im Sinne der Kreislaufwirtschaft.

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Quellen & weiterführende Links:

Sinkende Qualität bei neuen PV-Modulen: Warum ein Qualitätscheck entscheidend ist